Wussten Sie schon?
Behinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen mit einem der beiden Parkausweise (oder ihre Begleitpersonen) können alle öffentlich zugänglichen Parkplätze kostenlos und zeitlich unbegrenzt nutzen.
Behinderte oder mobilitätseingeschränkte Personen mit einem der beiden Parkausweise (oder ihre Begleitpersonen) können alle öffentlich zugänglichen Parkplätze kostenlos und zeitlich unbegrenzt nutzen.